Winterdienst in Starnberg


Am Starnberger See schneit es gern etwas mehr als in der Stadt. Unser Winterdienst in Starnberg beseitigt Schnee und Eis auf öffentlichen Gehwegen, Wegen auf dem Grundstück, Einfahrten und Parkplätzen – seit über 30 Jahren.

Wir übernehmen die Haftung. Mit dem Winterdienst geht die Räum- und Streupflicht auf uns über. Sie müssen sich nicht mehr um frühmorgendliche Einsätze kümmern – und stehen bei einem Sturz nicht selbst in der Verantwortung.

Was dazugehört.

  • Räumen und Streuen der öffentlichen Gehwege vor dem Grundstück
  • Wege, Zugänge und Treppen auf dem Grundstück
  • Einfahrten, Parkplätze und Garagenzufahrten
  • Räum- und Streufahrzeuge für große Flächen
  • Schneefräsen für Gehwege bei starkem Schneefall
  • Schneeschieber und Besen für kleine Flächen und leichten Schnee

Wie oft und in welchem Umfang. So oft, wie das Wetter es verlangt – auch mehrmals am Tag bei anhaltendem Schneefall. Welche Flächen dazugehören, legen wir vorher gemeinsam fest.

Wer haftet, wenn jemand vor dem Haus auf Glatteis stürzt?

Grundsätzlich der Eigentümer – die Verkehrssicherungspflicht liegt bei ihm, auch wenn er die Arbeit auf Mieter oder Dritte überträgt. Beauftragt er einen Winterdienst, geht die Ausführungspflicht auf diesen über; bleibt ein Schaden nachweislich am Winterdienst hängen, haftet dieser. Deshalb ist die Haftungsübernahme ein Kernpunkt unseres Angebots und keine Nebensache.

Angebot anfordern. Nennen Sie uns die Flächen – Sie erhalten ein kostenloses, unverbindliches Angebot für den Winterdienst. Im Sommer übernehmen wir die Gartenpflege, ganzjährig den Hausmeisterdienst.

Kostenloses Angebot für Ihr ObjektUnverbindlich und mit Besichtigung vor Ort. Oder rufen Sie uns an: 089 70 05 82 26

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